Freiwillige Feuerwehr Wersabe
Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr...

Ausbildung zum Feuerwehrmann


Truppmannausbildung

       
 
      Die Ausbildung des Grundlehrgangs Truppmann 1 dauert mindestens 70 Stunden. Die Teilnehmer müssen der aktiven Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehören und mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Erste Hilfe Bescheinigung über 16 Unterrichtsstunden muss vorhanden sein und sollte nicht älter als 3 Jahre sein.

Atemschutzgeräteträger

 


Bedeutung des Atemschutzes 
Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung  geeignete Atemschutzgeräte getragen werden. Kenntnisse über Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung der Geräte, über Auswahl,  Pflege, Wartung und Prüfung der Geräte sowie über Ausbildung und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger sind Voraussetzungen für die erfolgreiche Verwendung von Atemschutzgeräten. 


Maschinisten
Bei der Ausbildung zum Maschinisten, lernen die Feuerwehrangehörigen, die Befähigung der maschinell angetriebenen Einrichtungen und sonstige mitgeführte Geräte. Vorraussetzungen ist der Besitz der Führerscheinklasse B, BC oder BCE.





 
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